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BFH 25.01.2006 I R 58/04, NWB 35/2006 S. 283

Bilanzierung | Wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts führt zu Herstellungskosten

Nach dem NWB EAAAB-92656 kann eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahingehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom Finanzgericht zu treffen. Weiter hat der Senat festgestellt, dass eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts auch darin liegen kann, dass einzelne – einer vorgesehenen geänderten Gebrauchs- und Verwendungsmöglichkeit entgegenstehende – Betriebsvorrichtungen im räumlichen Zusammenhang mit dem betreffenden Wirtschaftsgut entfernt werden. In diesem Falle ist nicht die entfernte Betriebsvorrichtung, sondern das „übergeordnete” Wirtschafts...