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NWB Nr. 35 vom Seite 2901

Neue Entstrickungstatbestände nach dem SEStEG

Entzug des deutschen Besteuerungsrechts gleich Entnahme für betriebsfremde Zwecke?

Jens Intemann

Der Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG; vgl. Benecke, NWB Beratung aktuell 30/2006) enthält eine Generalrevision des deutschen Umwandlungssteuerrechts, das an die europarechtlichen Vorgaben angepasst werden soll. Jedoch beschränkt sich der Gesetzentwurf nicht auf eine Neufassung des UmwStG, sondern schafft neue Entstrickungstatbestände für die grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland. Die neuen Entstrickungsregeln sollen die Aufdeckung der stillen Reserven sicherstellen, wenn ein Wirtschaftsgut dem deutschen Besteuerungszugriff entzogen wird. Das Gesetz will insbesondere die Überführung eines Wirtschaftsguts von einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte steuerlich neu regeln, da in diesem Fall das Wirtschaftsgut dem deutschen Besteuerungszugriff entzogen wird, wenn dem Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht für die Betriebsstätte aufgrund eines DBA zusteht. Die Regelung soll in erster Linie der Sicherstellung des deutschen Steueraufkommens dienen.

I. Bisherige Besteuerungspr...