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Fall Alfred und Luise Maier
Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht
I. Sachverhalt
1. Allgemeines
Alfred Maier (geb. am ) und Luise Maier (geb. am ) leben im eigenen Einfamilienhaus in Weinböhla, Am Grund 5. Das Ehepaar Maier ist seit dem verheiratet und hat einen gemeinsamen Sohn Florian (geb. am ), der das Gymnasium in Meißen besucht. Während Herr Maier im Gewerbegebiet Meißen/Zaschendorf eine Produktionsfirma für Sanitäreinrichtungsgegenstände betreibt, ist Frau Maier als Informatikdozentin an der TU-Dresden beschäftigt und hält nebenher Vorträge im Auftrag freier Bildungsträger.
2. Alfred Maier
Herr Maier ermittelt den Gewinn seines Unternehmens nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs. Der vorläufige Jahresabschluss für das Geschäftsjahr (= Kalenderjahr) 2005 weist einen Gewinn i. H. von 130 000 € aus, der vorbehaltlich der nachstehenden Sachverhaltsdarstellung zutreffend ermittelt wurde. In den Betriebsausgaben sind Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer an die Gemeinde Meißen i. H. von 17 000 € enthalten. Ebenfalls enthalten sind Leasingraten i. H. von 20 000 € an eine Maschinenbaufirma in Dresden, von der Herr Maier Teile seiner Produktionsanlagen geleast hat.
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