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Umsatzsteuer | Anhebung des allgemeinen Steuersatzes sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze zum
Durch Art. 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom (BGBl I S. 1402) werden der allgemeine Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für die Lieferungen bestimmter Sägewerkserzeugnisse, von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten geltende Steuersatz (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) von 16 % auf 19 % angehoben. Daneben werden die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 UStG sowie die korrespondierenden Vorsteuerpauschalen (§ 24 Abs. 1 Satz 3 UStG) von 5 % und 9 % auf 5,5 % bzw. 10,7 % erhöht. Die Änderungen treten am in Kraft (vgl. Art. 14 HBeglG 2006, a. a. O.). Der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) bleibt unverändert.
Mit Schreiben vom – IV A 5 – S 7210 – 23/06 hat das BMF umfangreich zu den Neuregelungen Stellung genommen. Der Volltext kann im Online-Bereich der StuB unter www.nwb.de abgerufen ...