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Anfechtung von Zahlungen an einen Firmenbestatter
Zahlungen, die der Geschäftsführer der (späteren) Insolvenzschuldnerin aus deren Vermögen an einen Firmenbestatter erbringt, sind gem. §§ 129 ff. InsO anfechtbar. Der Firmenbestatter ist auch dann nach § 143 InsO zur Rückgewähr verpflichtet, wenn er die empfangenen Gelder auf Weisung des Geschäftsführers an einen im Ausland ansässigen Investor ausgezahlt hat, an den nach dem Insolvenzantrag die Gesellschaftsanteile abgetreten worden sind. Der Firmenbestatter kann sich insoweit nicht darauf berufen, es sei keine Masseschmälerung eingetreten, da die Gelder durch die Auszahlung an den Investor wieder in das Vermögen der Insolvenzschuldnerin zurückgeflossen seien ( [nrkr.], ZIP 2006 S. 862).