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Ausgleichsposten bei Beteiligungserwerb mit Zuzahlung des Veräußerers
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Zuzahlung des Veräußerers erworben, kann beim Erwerber ein passiver Ausgleichsposten auszuweisen sein (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 250 Abs. 2, § 251, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2, § 255 Abs. 1, § 265 Abs. 5 Satz 2, § 301 Abs. 3, § 309 Abs. 2 HGB).
Praxishinweise: (1) Die Klägerin, eine GmbH, erwarb 1989 von P eine Beteiligung an der B-GmbH. Der Kaufpreis sollte sich nach der Differenz zwischen den Aktiv- und Passivposten zum zzgl. eines Betrags von 50.000 DM richten. Vorab zahlte die Klägerin 75.000 DM. Zum ergab sich sodann ein Fehlbetrag – und damit eine Differenz zu Gunsten der Klägerin – von 540.000 DM. Es kam zu Folgeverhandlungen im Jahr 1990, aufgrund derer P die Anzahlung von 75.000 DM zurückzahlt...