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StuB Nr. 16 vom Seite 621

Die Aufstellung des Jahresabschlusses: Schnittstelle zwischen Handels- und Strafrecht

von Wirtschaftsreferent Thomas Wolf und Dipl.-Kffr. Ulrike Nagel, beide Stuttgart
Kernfragen
  • Wie grenzen sich Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses gegeneinander ab?

  • Welche Konsequenzen entstehen bei normwidrigem Verhalten nach HGB?

  • Wie sind die Konsequenzen nach StGB?

Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses übernimmt der Geschäftsführer bzw. Vorstand die Verantwortung für die Rechnungslegung der Gesellschaft. Da die Nichtbeachtung der Aufstellungsfristen in der Unternehmenskrise strafrechtlich sanktioniert ist, stellt sich die Frage, wann der Aufstellungsakt beendet ist. Auf diese Frage sowie auf die Abgrenzung normspezifischer Besonderheiten geht der folgende Beitrag ein.

I. Die Aufstellung des Jahresabschlusses

1. Rechtsgrundlagen

Gem. § 243 Abs. 3 HGB ist der Jahresabschluss der Kaufleute und Personengesellschaften innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Die Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist strittig, es werden Fristen

  • spätestens nach zwölf Monaten ,

  • zwischen sechs bis neun Monate bzw. in Ausnahmefällen zwölf Monate sowie

  • spätestens nach sechs Monaten vertreten.

Zwar hätte der Gesetzgeber eine konkrete Frist, wie in § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB, vorgeben können, unter dem Gesichtspunkt einer...