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Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Übertragung von Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage nach der „Entsorgung” von Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer im Zusammenhang mit einer Veräußerung von GmbH-Anteilen (vgl. ausführlich dazu Ott, StuB 2006 S. 375). Oftmals kommt es zu einer Abfindung der S. 608Pensionsverpflichtung, die beim Gesellschafter eine Sofortbesteuerung auslöst, ohne dass in der Regel hierfür eine Steuermäßigung nach § 24 Nr. 1a i. V. mit § 34 Abs. 1 EStG in Betracht kommt (vgl. , BFH/NV 2005 S. 546).
Wird beim tatsächlichen Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers anlässlich eines Anteilsverkaufs eine Abfindung gezahlt, obwohl bereits bei der Erteilung der Pensionszusage vertraglich vereinbart wurde, dass bei Ausscheiden des Begünstigten das grundsätzliche Abfindungsverbot nach § 3 Abs. 1 BetrAVG Anwendung finden soll, so rechtfertigt dies nach Auffassung des (DStR 2006 S. 1172, mit Anm. von -sch) die Vermutung einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung und damit einer verdeckten Gewinnausschüttung. Dies gilt auch nach einem sog. Statuswechsel, wenn der Gesellschafter zwischenzeitlich seine beherrschende Ste...