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IWB Nr. 16 vom Seite 771 Fach 6 Vereinigte Arabische Emirate Gr. 2 Seite 6

Zweijährige Schonfrist für das DBA-VAE

Adrian Cloer und Nino Lavrelashvili

Zwischen Deutschland und den VAE wurde ein zeitlich begrenztes DBA abgeschlossen, das gem. Art. 30 am außer Kraft treten sollte. Im Februar verkündete das BMF, das Abkommen nicht weiter zu verlängern. Diese Haltung war auch zu erwarten, weil Deutschland üblicherweise mit Steueroasen wie den VAE keine DBA oder nur solche mit Anrechnungsmethode abschließt. Nach der ersten Verhandlungsrunde allerdings wurde nun doch festgelegt, dass das bestehende DBA einmalig auf weitere zwei Jahre, d. h. bis zum , verlängert wird. Da die VAE keine Ertragsteuern erheben, sind somit aufgrund fehlender subject-to-tax-Klauseln noch weiße Einkünfte möglich. Für deutsche Investoren bedeutet die nunmehr gewährte zweijährige Schonfrist eine letzte Gelegenheit, bisherige Engagements in den VAE in steuerlicher Hinsicht zu überprüfen und ggf. Umstrukturierungen vorzunehmen.

I. Rechtsformen

Ausländische Investoren können in den VAE sowohl über eine Betriebsstätte als auch direkt über eine Gesellschaft vor Ort wirtschaftliche Tätigkeiten entfalten. Das Recht der VAE sieht eine Vielzahl von Rechtsformen vor, deren Zugänglichkeit jedoch von der Staatsangehörigkeit...