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EuGH 18.07.2006 Rs. C-406/04, NWB 34/2006 S. 278

Sozialversicherung | Aufenthaltsklausel bei Leistungen wegen Arbeitslosigkeit

Die Freizügigkeit und die Aufenthaltsfreiheit nach Art. 18 EG stehen einer Aufenthaltsklausel als Voraussetzung für die Wahrung des Anspruchs auf eine Leistung bei Arbeitslosigkeit nicht entgegen. Eine solche Klausel trägt vielmehr der Notwendigkeit Rechnung, die Situation des Arbeitslosen zu überwachen. Diese Rechtfertigung beruht auf objektiven Erwägungen des Allgemeininteresses, die von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängig sind ().