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NWB Nr. 34 vom Seite 2859 Fach 19 Seite 3537

Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Verfahren für Kapital- und Personengesellschaften sowie Praxen von Freiberuflern

Dr. Claus-Henrik Horn

Sofern mangels abweichender Vereinbarung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht oder ein Ehevertrag für den Zugewinnausgleich keinen Ausschluss des Unternehmens eines Ehegatten vorsieht, kann dies zu Überraschungen führen. Der ausgleichspflichtige Ehegatte sieht sich einerseits einem möglicherweise sehr hohen Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten hinsichtlich seines Unternehmens ausgesetzt, wofür ihm liquide Mittel zur Verfügung stehen müssen. Ausgehend von der Rechtsprechung stellt der Beitrag Bewertungsverfahren aus der Praxis dar.

I. Der Zugewinnausgleich

1. Allgemeines

Bei dem Güterstand der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft ist im Falle einer Ehescheidung der Mehrwert des Zugewinns des einen Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten auszugleichen (§ 1378 BGB). Es findet ein Vergleich zwischen den Beträgen statt, die jeweils von den Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet wurden. Derjenige, der mehr in der Ehe erwirtschaftet hat, ist dem anderen Ehegatten gegenüber zum Ausgleich verpflichtet. Schenkungen und Erbschaften finden zumeist in dieser Berechnung keine Berücksichtigung. S. 2860

Der Zugewinnausgleichsanspruch ...