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FG Baden-Württemberg 22.05.2006 10 K 355/05, NWB direkt 34/2006 S. -1

Anwaltliche Erledigungsgebühr

Eine anwaltliche Erledigungsgebühr entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt mit einer über das bloße Betreiben des gerichtlichen Verfahrens hinausgehenden besonderen Tätigkeit zur wesentlichen Verfahrenserledigung beigetragen hat. Die bloße Begründung eines Rechtsbehelfsverfahrens kann die Erledigungsgebühr deshalb nicht auslösen.