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BGH 14.04.2005 IX R 109/04, NWB direkt 34/2006 S. 9

Buchführung und Steuerberatung durch Kontierer unzulässig

Ein Vertrag, in dem sich ein Kontierer i. S. des § 6 Nr. 4 StBerG zu Buchführung und Steuerberatung verpflichtet, ist grundsätzlich insgesamt nichtig. Ein Kontierer i. S. des § 6 Nr. 4 StBerG, der vor Abschluss eines auch auf Steuerberatung gerichteten Vertrags nicht unmissverständlich darauf hinweist, dass er hierzu nach § 5 StBerG nicht befugt ist, haftet aus Verschulden bei Vertragsschluss.