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FG Saarland 21.06.2006 1 K 394/02, NWB direkt 34/2006 S. 8

Umrechnung eines in französischen Francs gezahlten Gehalts

Wurde das Gehalt einer mit ihrem Ehemann in Deutschland wohnenden und nichtselbständig in Frankreich tätigen Grenzgängerin auf ein Gehaltskonto bei einer französischen Bank überwiesen, so war das in FF gezahlte Gehalt in den Jahren 1999 und 2000 nach den amtlich festgelegten offiziellen Wechselkursen und nicht mehr z. B. nach mittleren Kassakursen in DM umzurechnen. Dass eine in Deutschland wohnende und in Frankreich arbeitende Grenzgängerin einerseits nach dem Wohnsitzprinzip ihren Arbeitslohn in Deutschland voll versteuern und dabei anders als ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich ihre Rentenversicherungsbeiträge generell nur im Rahmen der Höchstbetragsregelung als Sonderausgaben abziehen darf, dass sie andererseits ihre Rente aus der französischen gesetzlichen Sozialversicherung a...