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BFH 21.06.2006 XI R 50/05, NWB direkt 34/2006 S. 5

Keine Steuerfreiheit für Freiberufler bei privater Telefonnutzung

Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz. Die nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerbefreiung der privaten Nutzung ist vom Gesetzgeber so gewollt und die unterschiedliche Behandlung von selbstständig Tätigen ist sachlich gerechtfertigt.