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Keine Verzinsung von Kindergeldnachzahlungen
BFH verneint Zinsanspruch
Während bei Kindergeldansprüchen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder bei der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei der Einkommensteuer Nachzahlungen zu einer Verzinsung führen, lehnt der BFH in seiner Entscheidung v. - III R 64/04 eine solche Verzinsung bei der Nachzahlung von Kindergeld, das auf Ansprüchen nach §§ 62 ff EStG beruht, ab. Einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sieht er darin nicht.
Nachträglich Kindergeld auch für Zeit als Au-pair
Die Tochter der Klägerin war von Juni 1996 bis Juli 1997 als Au-pair in den USA. Zur Vervollständigung ihrer Englischkenntnisse belegte sie dort an einer öffentlichen Schule einen Kurs mit 22 Wochenstunden. Die Familienkasse hatte zunächst die Zahlung von Kindergeld für die Dauer der Au-pair-Tätigkeit abgelehnt. Der hiergegen eingelegte Einspruch ruhte im Hinblick auf ein anhängiges Musterverfahren. Nach der Entscheidung des Musterverfahrens wurde dann im Oktober 2001 nachträglich Kindergeld bewilligt und im November 2001 auch ausgezahlt. Im Anschluss an die Auszahlung beantragte die Klägerin, den Nachzahlungsbetrag zu verzinsen.
Kein Zinsanspruch nach § 233a AO
Seit Einführung der §§ 62 ff EStG wird Kindergeld in der überwiegen...