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FG Baden-Württemberg 31.05.2006 12 K 4/05, NWB direkt 33/2006 S. 4

Übernahme eines negativen Kapitalkontos

Die Feststellung eines Veräußerungsverlusts i. S. des § 16 EStG kommt nur in Betracht, wenn ein Gesellschafter aus einer Personen(handels-)-gesellschaft mit negativem Kapitalkonto ausscheidet und von den Gesellschaftsverbindlichkeiten von den übrigen Gesellschaftern freigestellt wird. Zwar kann ein Veräußerungsverlust auch dann angenommen werden, wenn die Ausgleichungspflicht dem Grunde nach gegeben ist, der Zahlungsverpflichtete aber zahlungsunfähig ist. Dies erfordert aber zumindest den nachweisbaren Versuch, die Forderung zu realisieren. Die bloße Nichtgeltendmachung der Forderung ist nicht ausreichend.