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FG München 20.06.2006 5 V 1195/06, NWB direkt 33/2006 S. 2

Wohnsitz im Inland

Einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat nicht, wer sich nur gelegentlich in der inländischen Wohnung von Verwandten aufhält und nicht nachweisen kann, dass der Aufenthalt über normale Verwandtenbesuche hinausgegangen ist.