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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 10

„Sale-and-Lease-back”-Gestaltungen

Behandlung hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtkonzeption ab

Daniel Keller

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Leasinggeschäften, insbesondere im Rahmen von „sale-and-lease-back"-Strukturen, ist seit Jahren umstritten. Inwieweit eine Lieferung oder eine sonstige Leistung anzunehmen ist, hängt davon ab, ob es zwischen den Parteien zu einer Verschaffung der Verfügungsmacht am Leasinggegenstand kommt. Nach der BFH-Entscheidung v. - V R 22/03 ist eine einheitliche Beurteilung für alle Erscheinungsformen des Leasing nicht möglich, da sich beim Leasinggeschäft Elemente mehrerer zivilrechtlicher Vertragstypen in unterschiedlicher Gewichtung miteinander verbinden können. Entscheidend für die umsatzsteuerliche Beurteilung sind daher grundsätzlich die Interessenslage der Vertragsparteien und der wirtschaftliche Gehalt der Gesamtkonzeption.

Vorsteuerabzug aus Mietkauf?

In dem vom BFH entschiedenen Fall erwarb der Kläger von einem Dritten Kopiergeräte, die er an seine Kunden vermietete und in deren Geschäftsräumen aufstellte. Zum Zwecke der Finanzierung veräußerte der Kläger die Kopiergeräte an eine Leasinggesellschaft, mit der er gleichzeitig einen Mietkaufvertrag zum Erwerb der Kopiergeräte mit einer Laufzeit von 48 Monaten vereinbarte. Das zivilrechtliche Eigentum...