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BFH 26.04.2006 I R 49, 50/04, BBK 16/2006 S. 4618

Passiver Ausgleichsposten für Zuzahlung des Veräußerers einer Beteiligung

Erhält der bilanzierende Erwerber einer GmbH-Beteiligung vom Veräußerer eine Zuzahlung, so ist diese grundsätzlich erfolgsneutral zu behandeln, indem ihr ein passiver Ausgleichsposten gegenübergestellt wird. Eine erfolgswirksame Erfassung der Zuzahlung kommt nur dann in Betracht, wenn sie lediglich mittelbare Folge des Anschaffungsvorgangs ist und als Entgelt für eine gesonderte Leistung des Erwerbers geleistet wird (z. B. Risikoübernahme).

Im Streitfall erwarb die Klägerin eine GmbH-Beteiligung und erhielt zusätzlich 160.000 DM. Zugleich verbürgte sich die Klägerin für Bankverbindlichkeiten der GmbH. Der BFH entschied, dass ein Anschaffungsvorgang erfolgsneutral sei. Deshalb sei die Zuzahlung erfolgsneutral zu behandeln und durch einen passiven Ausgleichsposten zu neutralisieren. Einen „A...