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Keine Überprüfung des tatsächlichen Aufwands bei gesetzlichen Verpflegungspauschalen
Wer die gesetzlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand gelten macht, hat einen Rechtsanspruch darauf, dass das Finanzamt die Pauschalen auch berücksichtigt. Dies hat der BFH mit seinem Urteil vom nochmals klargestellt. Das Urteil enthält ferner einen Überblick darüber, welche Kostenarten bei einer doppelten Haushaltsführung anfallen: Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Unterkunftskosten, Umzugskosten.