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BFH 04.04.2006 VI R 44/03, BBK 16/2006 S. 4617

Keine Überprüfung des tatsächlichen Aufwands bei gesetzlichen Verpflegungspauschalen

Wer die gesetzlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand gelten macht, hat einen Rechtsanspruch darauf, dass das Finanzamt die Pauschalen auch berücksichtigt. Dies hat der BFH mit seinem Urteil vom nochmals klargestellt. Das Urteil enthält ferner einen Überblick darüber, welche Kostenarten bei einer doppelten Haushaltsführung anfallen: Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Unterkunftskosten, Umzugskosten.