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NWB Nr. 33 vom Seite 2777 Fach 19 Seite 3531

Vertriebsformen im Internet

Ein Überblick über das Recht der Internet-„Auktionen” und ähnlicher Vertriebsformen

Dr. Christian Prasse

Sog. Internet-Auktionshäuser wie „eBay” freuen sich seit Jahren wachsender Beliebtheit bei privaten wie gewerblichen Anbietern. Diese moderne Vertriebsform im Internet, die juristisch nicht als Versteigerung im Rechtssinne zu qualifizieren ist, beschäftigte in den letzten Jahren verstärkt die Zivilgerichte. Unter anderem ist heute geklärt, dass gewerbliche Online-Anbieter auch im Rahmen von Internet-„Auktionen” Verbraucher über deren Widerrufsrecht aufklären müssen und wie sie ihre AGB in den Vertrag wirksam einbeziehen können. Aber auch die Frage, wann und zu welchen Konditionen der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt, ist durch den Bundesgerichtshof entschieden worden.

I. Vertragsschluss bei Internet-„Auktionen”

1. Technischer Ablauf von Internet-„Auktionen”

Aufgrund der millionenfachen Nutzung sind die Internet-Auktionsplattformen als besondere Vertriebsform juristisch besonders praxisrelevant. Die heute gängigen und bekannten Anbieter von Internet-„Auktionen” betreiben ähnliche Systeme, bei denen private Verkäufer und gewerbliche Händler zahlreiche verschiedene neue oder gebrauchte Waren anbieten. Der Anbieter kann einen Mindestpreis bestimmen, und auf das...