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BFH 18.05.2006 III R 25/05, StuB 15/2006 S. 598

Gewinnrealisierung bei Grundstücksveräußerung

Der durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnde Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks ist mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer auch dann realisiert, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig nicht wirtschaftlicher Eigentümer (Bezug: § 39 AO 1977; § 362, § 433 Abs. 1 BGB; § 4 Abs. 1 EStG)

Praxishinweise: Ein Grundstückskaufvertrag ist regelmäßig dann erfüllt, wenn die Hauptpflicht aus dem Vertrag – nämlich die Eigentumsübertragung – erfüllt worden ist. Mit dieser Erfüllung des Kaufvertrags tritt das Veräußerungsentgelt an die Stelle des verkauften Grundstücks und führt zu einer entsprechenden Gewinnrealisierung. Die „Zurückbehaltung” des Besitzes und ein erst...