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StuB 15/2006 S. 1

Beschränkung der Beratung zur ESt-Erklärung in Italien

Nach italienischem Recht sind allein die Steuerbeistandszentren (CAF) berechtigt, bestimmte Tätigkeiten der Beratung und des Beistands in Steuerfragen auszuüben, darunter die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der jährlichen ESt-Erklärung der Arbeitnehmer und der ihnen gleichgestellten Personen. Diese Regelung verstößt sowohl gegen den freien Dienstleistungsverkehr als auch gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU ().