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Sozietät mit EU-Ausländer ohne Eignungsprüfung
Verpflichtet sich eine Sozietät zur Erbringung steuerberatender Leistungen, ist der Vertrag jedenfalls dann nichtig, wenn nicht sämtliche Sozien zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt sind. Ein EU-Bürger, der in Deutschland keine Zulassung als StB hat, ist nicht deswegen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt, weil er mit einem deutschen StB im Inland eine Sozietät gegründet hat ().