Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflichtprüfung im Rahmen des Börsengangs einer Aktiengesellschaft
Dass im Zusammenhang mit einem geplanten Börsengang einer AG Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers über eine Pflichtprüfung der Gesellschaft nach § 30 Abs. 1 Börsenzulassungs-VO in einen Verkaufsprospekt aufgenommen werden müssen, führt nicht zur Einbeziehung an einer Beteiligung interessierter Dritter in den Schutzbereich des Prüfvertrags mit dem Abschlussprüfer (§§ 316 ff. HGB; , DB 2006 S. 1105).