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BFH 14.3.2006 VIII R 60/03, StuB 15/2006 S. 596

Gewinnrealisierung bei einer für den Gewerbebetrieb bestimmten Erbschaft

(1) Eine für den Gewerbebetrieb eines Stpfl. (hier: Altenheim) bestimmte Erbschaft ist als Betriebseinnahme zu versteuern. (2) Im Hinblick auf § 14 HeimG ist die Forderung des Trägers eines Altenheims aus der Erbeinsetzung durch einen früheren Heimbewohner grundsätzlich erst zu aktivieren, wenn feststeht, dass die Erbeinsetzung rechtswirksam war (Bezug: § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Praxishinweise: Eine Betriebseinnahme liegt vor, wenn der Zufluss durch den Betrieb veranlasst ist. Es muss also ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb bestehen. Dieser wirtschaftliche Bezug erfordert aber kein konkretes Leistungsaustauschverhältnis. Das alljährliche Erziehungsprinzip lässt die Aktivierung einer Vermögensmehrung erst zu, wenn diese disponibel ist. Daher sind bestrittene Forderun...