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Die Ent- und Verstrickung stiller Reserven nach dem SEStEG
Die verschiedenen Entstrickungstatbetände für grenzüberschreitende Sachverhalte sollen zukünftig zusammengefasst werden und die steuerpflichtige Aufdeckung der stillen Reserven bei Rechtsträgerwechsel sowie Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungszugriffs nach sich ziehen.
Zukünftig muss bei Entnahmen bzw. Einlagen differenziert werden zwischen dem auf den Einkünftetatbestand bezogenen Wechsel von Wirtschaftsgütern und Nutzungen zwischen privater und betrieblicher Sphäre zum Teilwert einerseits und dem Wechsel zwischen uneingeschränkter und eingeschränkter steuerlicher Zugriffsmöglichkeit innerhalb der betrieblichen Sphäre zum gemeinen Wert andererseits.
Mit den neuen Entstrickungsregeln hat sich der Gesetzgeber für die Sofortversteuerung und gegen die aufgeschobene Besteuerung entschieden. Hiergegen lassen sich v. a. unter Hinblick auf die EuGH-Entscheidung i. S. Laysterie du Saillant erhebliche europarechtliche Bedenken vorbringen.
Mit dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrec...