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Einkommensteuer | Progressionsvorbehalt bei Doppelwohnsitz
▶ Urteil: Ausländische, nach einem DBA freigestellte Einkünfte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Person sind auch dann im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen, wenn das entsprechende DBA deren Einbeziehung nicht ausdrücklich gestattet (EFG 2006, S. 970).
▶ Hinweis: Im Streitfall hatten die Kl. unter Beibehaltung ihres Wohnsitzes in den USA zum einen weiteren Wohnsitz in Deutschland begründet. Sie waren im Streitjahr 1998 gem. Art. 4 Abs. 2a DBA-USA abkommensrechtlich in den USA ansässig, da dort der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen lag. Nach Auffassung des FG unterliegen die Einkünfte aus der in den USA ausgeübten Tätigkeit (hier: Bonuszahlung und Gelder aus der Ausübung von Aktienoptionen) dem Progressionsvorbehalt. Nach dem Wortlaut von § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG (der auf die abkommensrechtliche Steuerf...BStBl II 2003, S. 302BStBl II 2004, S. 549