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Erleichterungen bei Buchführung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Bundesrat hat am „grünes Licht” für den Gesetzentwurf des „Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft” gegeben (vgl. ausführlich dazu auch BBB 6/2006 S. 166). Neben der
Anhebung der Pflichtgrenze für die Buchführung von 350.000 € auf 500.000 € Umsatz im Kalenderjahr,
der Erhöhung der umsatzsteuerlichen Kleinbetragsgrenze von 100 € auf 150 € und
der Vereinfachung der Pflicht zur Vorsteuerberichtigung
ist für Ihre Mandanten auch die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge von Bedeutung.
Künftig dürfen Arbeitgeber nämlich den Beitrag zur Sozialversicherung in der Höhe des Vormonats zahlen, wenn Änderungen der Beitragsabrechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder durch variable Vergütungen erfolgen. Für den Restbetrag bleibe es ...