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BBB 8/2006 S. 232

Gleichbehandlungsgesetz: Mehr Pflichten für Arbeitgeber

Der Bundesrat hat am das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Damit kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinien betreffen insbesondere den Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf – und haben damit auch unmittelbare Folgen für Arbeitgeber. So verpflichtet das Gesetz die Arbeitgeber beispielsweise, innerbetriebliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen oder eine Beschwerdestelle einzurichten. Benachteiligungen können folgende Bereiche betreffen: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität (zum AGG im Einzelnen vgl. Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom unter ww...