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FG München 21.06.2006 5 K 2565/05, NWB direkt 32/2006 S. 4

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Die kritiklose Entgegennahme des Fragebogens bei Gewerbeanmeldung eines nicht ins Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden ist keine Zustimmung des Finanzamts zu abweichendem Wirtschaftsjahr.