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OLG Schleswig 26.04.2006 2 W 234/05, NWB 32/2006 S. 262

Wohnungseigentum | Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis kann sich die Pflicht ergeben, einer Änderung der Gemeinschaftsordnung (hier: Verteilungsschlüssel) zuzustimmen. Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen. Die Pflicht besteht auch dann, wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel enthält (OLG Schleswig, Beschluss v. - 2 W 234/05, WM 2006 S. 407).