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OLG 28.06.2006 6 U 717/05, NWB 32/2006 S. 260

Gesellschaftsrecht | Darlehensgewährung nach Erbringung der Bareinlage

Werden die Bareinlagen der Gesellschafter einer Komplementär-GmbH noch vor deren Eintragung im Handelsregister der KG als Darlehen gewährt, so ist in diesem Umstand allein weder ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung (vgl. § 8 Abs. 2 GmbHG) noch eine verbotene Rückzahlung des Stammkapitals gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG zu sehen (OLG Jena, Urteil v. 28. 6. 2006 - 6 U 717/05). Die Frage von Erfüllung oder Nichterfüllung der Einlagepflicht sei nicht allein und formal daran zu messen, ob das Darlehen an eine Gesellschaft gewährt wird, die unter einflussreicher Beteiligung der GmbH-Gesellschafter gebildet wurde. Wirtschaftlich betrachtet sei ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH „ihrer” Kommanditgesellschaft auszahlt, auch nicht zwangsläufig als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten. Der Gefahr, dass ...