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BFH-Rechtsprechung zur Einkommensteuer im 2. Vierteljahr 2005
Das 2. Quartal des Jahres 2005 im Bundessteuerblatt wird vor allem von einigen Urteilen zur Einkunftserzielungsabsicht bei verschiedenen Einkunftsarten geprägt: So bei gewerblichen Einkünften eines Möbelhändlers (Nr. 1), bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit einer Rechtsanwältin (Nr. 26) und bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer Ferienwohnung (Nr. 29) und von Wohnungen an Angehörige (Nr. 28 und 30). Von grundsätzlicher Bedeutung sind zwei Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Neuregelungen, die auch von den verschiedenen Senaten des BFH kontrovers beurteilt werden. Hier geht es einerseits um die Ausgleichsbeschränkung für Altverluste aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG (Nr. 21) und andererseits um die Erfassung alter stiller Reserven nach Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v. H. auf 10 v. H. in § 17 EStG (Nr. 22). Schließlich ist auf die beiden Vorlagebeschlüsse zum Großen Senat des BFH zur Einlage eines Bodenschatzes (Nr. 4) und zur Vererblichkeit des Verlustabzugs (Nr. 14) hinzuweisen, über die wahrscheinlich noch in diesem Jahr entschieden wird. S. 2664