Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV Nr. 8 vom Seite 238

Finanzinnovationen: Kursgewinnbesteuerung nach § 20 EStG im Praxiseinsatz

Steuerliche Sonderwege für Kapitalmarktprodukte von Aktienanleihen über Floater bis hin zu Zerobonds

von Peter Müller, Bonn

Immer wieder für Unruhe sorgen Verkaufsabrechnungen von Banken, in denen ein Zinsabschlag auf realisierte Kursgewinne einbehalten wird. Dann handelt es sich mit Sicherheit um Finanzinnovationen, bei denen sämtliche Erträge unabhängig von Haltefristen zu Kapitaleinnahmen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG und zum Steuerabzug führen. Das gilt generell für Geldanlagen, die durch ihre Gestaltung mit großer Wahrscheinlichkeit Kursgewinne und keine Totalverluste in Aussicht stellen. Dafür können Verluste im Gegensatz zu negativen Spekulationserträgen mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Allerdings sind eine Reihe von Besonderheiten und Problemfällen bei der Bemessung von Einnahmen und Zinsabschlag zu beachten, wie der folgende Beitrag zeigt.

I. Die gesetzlichen Vorgaben des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG

Grundsätzlich führen Verkauf oder Fälligkeit von Wertpapieren in der privaten Vermögenssphäre nur dann zur Steuerpflicht, wenn es sich um eine wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG oder ein privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG handelt.

Dieses Prinzip wird bei Finanzinnovationen durchbrochen, die vorrangig auf die Umwandlung von steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen in steuerfreie Kursgewinne abzielen. Le...