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Keine Umsatzminderung bei „Dreingabe” von Parkgutscheinen
Der Umsatz eines Einzelhändlers wird nicht dadurch gemindert, dass er seinen Kunden sog. Park-Chips gewährt, die dem Kunden ein verbilligtes Parken in der Innenstadt ermöglichen. Im Streitfall hatten sich die Einzelhändler in einer Innenstadt entschlossen, ihren Kunden bei Erreichen eines bestimmten Umsatzes kostenlos einen Park-Chip zu gewähren, den sie auf den kostenpflichtigen Parkplätzen in der Innenstadt einlösen konnten.
Der BFH entschied nun, dass die „Dreingabe” des Park-Chips nicht zu einer Umsatzminderung i. S. von § 17 EStG führt. Die Beigabe eines Werbegeschenks oder sonstigen geringwertigen Gegenstands mindert nicht das Entgelt des Kunden, sondern stellt eine nur zusätzliche unentgeltliche Leistung des Einzelhändlers dar.
Umsatzminderungen i. S. von § 17 UStG liegen hingegen bei Preisnachlass- ...