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FG Sachsen 10.02.2006 3 K 2303/03, NWB direkt 31/2006 S. 7

Teilnahme an nicht straff organisiertem Sprachprogramm in England

Die Aufwendungen eines Lehrers und Schulleiters eines Berufsschulzentrums im Freistaat Sachsen für ein von der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung veranstaltetes zweiwöchiges Englisch-Sprachprogramm in Großbritannien sind trotz der für eine berufliche Veranlassung sprechenden Umstände (z. B. auf Tätigkeit eines Lehrers zugeschnittenes Veranstaltungsprogramm, homogener Teilnehmerkreis, Veranstaltung durch fachbezogene Organisation, Unterbringung nicht in Hotel, sondern bei Gastfamilie) nicht unerheblich privat mitveranlasst, wenn der Kläger an fünf von zehn Werktagen nur ein halbtägiges Programm von jeweils vier Stunden Unterricht à 45 Minuten belegt hat, er an diesen Tagen ab 12.30 Uhr auch privaten Interessen nachgehen konnte und die Programmgestaltung insgesamt gesehen an acht von...