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Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei vereinbarten Aktienoptionen
Gewährt ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen, das mit einem Wandlungsrecht zum Bezug von Aktien ausgestattet ist, wird ein Zufluss von Arbeitslohn nicht bereits durch die Hingabe des Darlehens oder die Ausübung des Optionsrechts begründet, sondern erst dann, wenn dem Arbeitnehmer durch Erfüllung des Anspruchs das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird. Der geldwerte Vorteil bemisst sich im Falle der Ausübung des Wandlungsrechts aus der Differenz zwischen dem Börsenpreis der Aktien an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt, und den Erwerbsaufwendungen. Ist dem Finanzgericht nur der Börsenkurs am Tag der Ausübung des Wandlungsrechts bekannt und kann es den Tag der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht übe...