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BFH 04.05.2006 VI R 17/03, NWB direkt 31/2006 S. 6

Versehentliche Überweisung des Arbeitgebers als Arbeitslohn

Zum Arbeitslohn gehören auch versehentliche Überweisungen des Arbeitgebers, die dieser zurückfordern kann. Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen.