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Kein Werbungskostenabzug für den Besuch allgemein bildender Schulen
Aufwendungen für den Besuch allgemein bildender Schulen sind regelmäßig keine Werbungskosten. Der erwerbsbezogene Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme kann nur angenommen werden, wenn die Ausbildung konkret und berufsbezogen auf eine Berufstätigkeit vorbereitet. Erst die Verschaffung von Berufswissen erfüllt den Werbungskostenbegriff. Diese Voraussetzungen sind beim Besuch allgemein bildender Schulen typischerweise nicht gegeben.