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Auskunftsersuchen zur Ermittlung des Wohnorts
Hat der Steuerpflichtige nach seiner Gewerbeabmeldung dem für die betrieblichen Steuern sowie die gesonderte Gewinnfeststellung zuständigen Finanzamt seine neue Wohnanschrift nicht mitgeteilt, so ist ein von diesem Finanzamt an den Kläger gerichtetes, auf die Ermittlung der aktuellen Wohnanschrift abzielendes Auskunftsersuchen rechtmäßig. Das Finanzamt ist insbesondere nicht verpflichtet, vorrangig eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt einzuholen. Das Auskunftsersuchen ist auch dann ein mit dem Einspruch anfechtbarer Verwaltungsakt, wenn ihm keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt worden ist. Hat das Finanzamt in einem späteren Schreiben dem Steuerpflichtigen die Rechtsgrundlagen für das Auskunftsersuchen mitgeteilt und eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, so ist der vom Steuerpflichtigen ...