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Solidaritätszuschlag | Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Der NWB KAAAB-90538 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Es bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 v. in der für den Veranlagungszeitraum 2002 geltenden Fassung. (2) Die Frage, ob eine Ergänzungsabgabe i. S. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nur befristet erhoben werden darf, ist bereits (im verneinenden Sinn) durch die Rechtsprechung des BVerfG geklärt (vgl. zu diesem Thema NWB Beratung aktuell 29/2006).