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Solidaritätszuschlag | Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Der NWB KAAAB-90538 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Es bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 v. 23. 6. 1993 in der für den Veranlagungszeitraum 2002 geltenden Fassung. (2) Die Frage, ob eine Ergänzungsabgabe i. S. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nur befristet erhoben werden darf, ist bereits (im verneinenden Sinn) durch die Rechtsprechung des BVerfG geklärt (vgl. zu diesem Thema NWB Beratung aktuell 29/2006).