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VIP-Logen in Sportstätten
Anwendung der Vereinfachungsregelungen des auf ähnliche Sachverhalte?
Mit Schreiben v. - S 2144 (BStBl 2005 I S. 845) hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten Stellung genommen. Neben allgemeinen Grundsätzen und Regelungen zur vereinfachten Aufteilung der gemischten Aufwendungen für VIP-Logen besteht die eigentliche Neuerung darin, dass derjenige, der die VIP-Loge angemietet und Gäste dorthin eingeladen hat, die ertragsteuerlichen Folgen für seine Gäste übernehmen kann. Zu den Besonderheiten bei VIP-Logen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 (Stichwort Hospitality-Leistungen) hat das BMF mit Datum v. nochmals ein gesondertes Schreiben herausgegeben. Schließlich werden in einem weiteren Schreiben v. verbleibende Zweifelsfragen aufgegriffen. Die aktuelle Rechtslage wird in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.
I. Typische Sachverhaltsgestaltungen
In fast allen Bundesligastadien und vielen anderen Sportstätten existieren – räumlich getrennt vom eigentlichen Zuschauerbereich und häufig mit eigenen Eingängen versehen – sog. VIP-Logen. Privatpersonen oder Unternehmer/Unternehmen können diese anmieten, um dorthin Gäste einzuladen.
Soweit Unternehmer VIP-Logen anmieten, verfolgen...