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Eckpunkte zur Unternehmensteuerreform
Ebenfalls am hat sich das Kabinett auf folgende Eckpunkte für eine Reform der Unternehmensteuern verständigt:
Die bisherige KSt und GewSt werden durch eine föderale und eine kommunale Unternehmensteuer ersetzt. Beide Steuern bekommen darüber hinaus eine gemeinsame, einheitliche Bemessungsgrundlage.
Die nominale steuerliche Gesamtbelastung der Körperschaften wird von heute etwa 38,65 % auf knapp unter 30 % gesenkt. Neben den Körperschaften werden auch die der ESt unterliegenden Personenunternehmen von der Reform profitieren. Es wird geprüft, ob dies am besten durch eine Investitionsrücklage oder durch eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns geschehen kann.
Geprüft werden auch Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung und zur V...