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Umsatzsteuer | Verbilligter Bezug von Leistungen eines Dritten mindert nicht den Kaufpreis
Eine Minderung des Kaufpreises einer Ware liegt nicht vor, wenn der Käufer vom Verkäufer zur Ware einen Chip erhält, der zum verbilligten Bezug von Leistungen eines Dritten berechtigt, und der Kunde den vereinbarten Kaufpreis für die Ware unabhängig davon, ob er den Chip annimmt, zu zahlen hat und die Rechnung über den Warenkauf diesen Kaufpreis ausweist (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 1 UStG 1991/1993; Art. 5 Abs. 6 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Entgelt für USt ist alles, was der Leistungsempfänger aufbringen muss, um die Leistung zu erhalten. Bei einer Warenlieferung ist Entgelt also regelmäßig der vereinbarte Kaufpreis. Durch die Entgegennahme des Chips wird dieser aber nicht zusätzlich ?gekauft? bzw. erfolgt später keine Rückerstattung in Form von Bargeld, so dass insoweit von keiner Entgeltminderung a...