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Kostentragung bei Abschiebung eines illegal beschäftigten Ausländers
Ein Arbeitgeber muss die Kosten der Abschiebung eines von ihm illegal beschäftigten Ausländers tragen. Der Kostenpflichtige kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Abschiebung auch ohne die illegale Beschäftigung erforderlich geworden wäre, weil der Ausländer schon zuvor nicht bereit gewesen sei, freiwillig auszureisen. Insoweit genügt es, dass der Arbeitgeber durch die illegale Beschäftigung zur Fortdauer des illegalen Aufenthalts beigetragen hat (.OVG).