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BFH 17.10.2007 I R 39/06, NWB direkt 30/2006 S. 6

Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses

Wird der Beginn eines Treuhandverhältnisses von dem Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags abhängig gemacht, so kommt es auf den Zeitpunkt der Eintragung der Treuhandabrede im Handelsregister an. Zur steuerlichen Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist nicht nur bei der so genannten Vereinbarungs-Treuhand, sondern auch bei der so genannten Erwerbs-Treuhand die Einhaltung der notariellen Form erforderlich.