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FG München 22.03.2006 4 K 2478/05, NWB direkt 30/2006 S. 9

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall

Ein in Vermögensverfall geratener Steuerberater kann nicht weiter als Steuerberater arbeiten, dadurch dass er als freier Mitarbeiter für eine Steuerberatungsgesellschaft tätig wird und seine Arbeiten von deren Geschäftsführer überprüft werden.